totschlag oder körperverletzung II
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#1: totschlag oder körperverletzung II Auteur: porsche2112 BerichtGeplaatst: za 25 nov 2006 21:40
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Hallo, mein freund sitzt jetzt in roermond im gefängnis, seit ca.10 tagen. Wir kommen aus Deutschland, hier gibt es diesen Langzeitbesuch. Wo zum Beispiel der häftling einen Antrag auf diesen Langzeitbesuch stellen muss, und dann zum Beispiel die freundin ihn besuchen kann ca. 2 oder 3 stunden. Gibt es das auch in Holland??? oder gibt es dort erst nach einer bestimmten Haftzeit oder absolut gar nicht in den niederlanden?? Ist wirklich sehr dringend..vielen dank im vorraus

Moderatie: titel gewijzigd.

#2:  Auteur: MiriamvL BerichtGeplaatst: zo 26 nov 2006 0:54
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Der Verhaftete läßt das Recht mindestens eine Stunde pro Woche Besuch zu empfangen. In einem normales Sicherheits Gefängnis gibt es die möglichkeit daß der Direktor einmal pro Monat, anstelle vom normalen Besuch und unter bestimmten Bedingungen, einen langen Besuch ohne Überwachung bewilligt. Weitere Information finden Sie auf der Seite des holländischen JVA, http://www.dji.nl

Laatst aangepast door MiriamvL op zo 26 nov 2006 11:06, in totaal 1 keer bewerkt

#3:  Auteur: Nemine contradicente BerichtGeplaatst: zo 26 nov 2006 2:00
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http://www.dji.nl/

Miriam, je link heeft een punt teveel.



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